Reiseinformationen



Allgemeine Reiseinformationen der Republik Estland

Einreisebestimmungen – 11.12.2007

Die deutschen Staatsangehörigen bzw. alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres ohne Visum in Estland aufzuhalten. Ein längerer Aufenthalt ist nur mit einer Aufenthaltserlaubnis gestattet. Die Aufenthaltserlaubnis ist nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Der deutsche Kinderausweis sowie ein Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils werden zur Einreise nach Estland anerkannt. Ab dem 7. Lebensjahr muss ein Foto des Kindes im Reisedokument sein.

Ab dem 21. Dezember 2007 ist Estland Vollmitglied des Schengener Abkommens und somit können Staatsangehörige aus den Nicht-EU-Staaten, die ein Schengenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen-Land besitzen, sich visumfrei in Estland bis zu 90 Tage pro 6 Monate aufhalten.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Ein Aufenthalt länger als 90 Tage in Estland ist gestattet, wenn man über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Botschaft der Republik Estland in Berlin beantragt werden, die EU-Bürger können dies auch in Estland vornehmen. Deutschsprachige Personenstandsurkunden und Bescheinigungen sind mit einer estnischen, russischen oder englischen Übersetzung zu versehen.

Zur Vorlage in Estland sind die Personenstandsurkunden bei einer befugten deutschen Behörde (Regierungspräsident, Bezirksregierung, Landesministerium des Innern oder Senator des Innern) mit einer Apostille zu versehen.

Die Bearbeitung der Anträge sowie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gehört zum Zuständigkeitsbereich des Staatsbürgerschafts- und Migrationsamtes Kodakondsus- ja Migratsiooniamet.

Personendatenschutzrechte des
Antragstellers eines Visums

Gemäß dem Personendatenschutzgesetz der Republik Estland haben Sie die Möglichkeit, Ihre Personalien zu erfahren und die Auskunft über die Bearbeitung der Personalien zu erhalten. Zudem können Sie sich für die Berichtigung Ihrer Personalien an die zuständige oder bevollmächtigte Person bzw. Datenschutzinspektion oder an das Gericht wenden.

Um Einsicht in die im Visumregister eingetragenen Personalien zu bekommen, können Sie sich an das Estnische Außenministerium, an eine Vertretung der Republik Estland im Ausland oder an das Estnische Innenministerium wenden. Der Zugang zu den Daten wird gemäß dem Personendatenschutzgesetz und dem Gesetz über öffentliche Informationen gewährt. Das Visumregister wird vom Innenministerium verwaltet. Die Adresse lautet: Pikk 61, 15065 Tallinn, Estland, Tel. +372 612 5008.

Es besteht die Möglichkeit, die im Visumregister eingetragenen Einreiseverbote im Internet abzurufen

Bei der Einreise mit dem PkW ist bei der Grenzkontrolle der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachzuweisen sowie der Fahrzeugschein im Original vorzulegen. Es werden keine Straßenbenutzungsgebühren erhoben. Das Fahren mit Abblendlicht ist in Estland zu jeder Jahreszeit und auch tagsüber vorgeschrieben.

Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht. Die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer ohne Freisprechanlage ist untersagt.